Kostenerstattung der Psychotherapie im Ausland von der Krankenkasse.
Grundsätzlich bezieht sich die Kostenerstattung im Ausland auf die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und Rates von 2011 in welcher die Gesundheitsrechte der einzelnen Staaten geregelt worden sind.
Jede Krankenkasse hat aber ihre eigenen Vorschriften und Regelungen. Grundsätzlich gilt, dass ein gesetzlich Versicherter die Gesundheitsdienst- leistungen im Ausland in Anspruch nehmen kann.
Damit die Krankenkassen sich vollständig oder zumindest teilweise an der psychologischen Behandlung beteiligen, muss vorab eine Zustimmung bei der Krankenkasse eingeholt werden.Dafür gelten die gleichen Bestimmungen wie im Heimatland. Zuerst müsste ein Psychiater einen Konsiliarbericht erstellen, dass keine medizinische Erkrankung vorliegt. Dieser Bericht wird dann an die Krankenkasse gesendet, zusammen mit dem Antrag der Dipl. Psychologin.
Eine Dipl. Psychologin in Spanien sollte im spanischen Berufsverband Mitglied sein.
In einer akuten psychischen Notfallsituation, sollte man auf jeden Fall eine gut ausgebildeten
Kriseninterventionspsychologin aufsuchen.
In diesem Falle erstatten die Krankenkasse aufgrund der Krisensituation 4/5 Sitzungen.
Manche deutsche gesetzliche Krankenkassen bieten auch eine bestimmten Pauschalbetrag der Kostenerstattung im Ausland an.
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